02.12.21 15.00 Uhr
Aktuell: Auszug aus Mail durch das TNB Team:
...."Ein Team des TNB wird ihre Nachweise vor Ort beim Eintritt kontrollieren. Dies bedeutet, dass Sie die Nachweise nicht vorher an uns senden müssen.
Wir haben die dringende Bitte an Sie, beim Betreten etwas Geduld zu haben und im vorderen Bereich zu warten, bis die Nachweise durch eine TNB-Mitarbeiterin geprüft wurden. Bitte nicht direkt in die Halle oder Umkleidekabine gehen."
Bitte schaut eich auf der TNB-Seite die neusten Verordnungen an:
Datum: 30. November 2021 um 11:21:00 MEZ
Betreff: Nachtrag: 2G-Plus_Regelung Abonnenten
Liebe Abonnentinnen und Abonnenten,
wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass der Corona-Test von einer offiziellen Stelle gemacht werden muss.
Dies kann zum Beispiel eine Apotheke, ein Testzentrum oder eine Arbeitgeber (im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt)
Gültigkeit Tests wie bisher:
PoC 24h
PCR 48h
Außerdem möchten wir das Einreichen der Testnachweise
korrigieren:
Da wir den Status der Spieler und Spielerinnen kontrollieren müssen, bitten wir Sie
vor Spielbeginn bzw. bis spätestens 16:30 Uhr, Ihren aktuellen Testnachweis, inklusive Ihrer Spielzeit (Datum und Uhrzeit), an folgende E-Mail Adresse zu senden: halle@tnb-tennis.de
oder zu faxen (05063/9087-10)
Andernfalls dürfen Sie die Halle nicht betreten. Zusätzlich werden stichpunktartige Kontrollen durchgeführt.
Wir hoffen auf ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Marie-Christin Walter
Trainer Aus- und Fortbildung
Tennisverband Niedersachsen-Bremen e.V.
31.05.2021 17:27 Uhr | von Sybille Schmidt
Es gilt die Verordnung – nicht die Tabelle zum Stufenplan
Die wesentliche Änderung: Es gibt für den Sport nun den §16 für Indoorsport und den §16a für Outdoorsport. Weiterhin § 17 für Spitzensport, der unverändert bleibt. Zudem wurde der bereits kommunizierte Stufenplan in die Verordnung eingearbeitet. Differenziert werden die Regelungen in den Kategorien:
Bei Inzidenzwerten unter 10 gibt es noch keine allgemeingültige Formulierung. Hier wartet die Landesregierung noch die Entwicklung ab.
Für alle Regelungen mit Personenzahl gilt: Geimpfte/Genesene werden nicht mitgezählt, die Einschränkungen gelten für sie nicht.
Tennis drinnen
Stufe 2
· Tennis im Einzel und Doppel als Individualsport und kontaktloser Sport möglich. Ebenso Gruppenangebote in Anhängigkeit qm/Person (10 qm/Person oder 2 Meter Abstand)
Tennis draußen
Stufe 1-3
Tennis im Einzel und Doppel als Individualsport und kontaktloser Sport möglich. Ebenso Gruppenangebote in Abhängigkeit qm/Person (10 qm/Person oder 2 Meter Abstand)
Weiterhin gelten in jeder Stufe die Abstands- und Hygieneregeln, wie z.B. der Mund-Nasen-Schutz.
„Das ist für den Tennissport in Niedersachsen und Bremen ein wichtiges und gutes Signal und gibt unseren Tennisvereinen eine klare Perspektive“, so Raik Packeiser, Präsident des TNB.
Wichtiges zur Testpflicht
Inder Verordnung ist in § 16a (2) –Outdoorsport I-Wert Stufe 2- keine Erwähnung der Testpflicht mehr. Entscheidend ist die VO, nicht der Stufenplan und nicht die Erläuterung zur VO. Das bedeutet: nach jetzigen Erkenntnissen KEINE Testpflicht mehr in Stufe 2 beim Training, Doppel, etc.
Wir wissen, dass dieses derzeit in der Tabelle zum Stufenplan anders dargestellt wird und haben Ministerium und LSB um Klärung und Klarheit gebeten. Sobald wir neue Infos haben werden wir alle TNB-Vereine umgehend informieren.
In Stufe 1 besteht keine Testpflicht.
Wichtiges zu Kontaktdatenerhebung in § 5 der VO
Die Kontaktdatenerhebung soll elektronisch erfolgen und kann im Einzelfall in Papierform erfolgen, wenn eine elektronische Kontaktdatenerhebung nicht möglich ist.
Es gibt inzwischen zahlreiche Anbieter, die den Vereinen zur Verfügung stehen. Der TNB empfiehlt die leicht zu handhabende und kostenfreie Luca-App. Hier kann u.a. die Einstellung so konfiguriert werden, dass jeder Tennisplatz einzeln aufgeführt wird. Ein Manual wird derzeit erstellt und unseren FAQs beigefügt.
Vereinsgastronomie/Clubhaus
Je nach Inzidenzwert ist nach dem Spiel nun auch das gemeinsame Essen möglich. Natürlich mit Hygienekonzept, Abstand, ggf. Maske bis zur Platzeinnahme.
Die VO vom 19.05.2021 gilt zwar bis 21.06.2021, aufgrund der niedrigen Werte hat der Senat aber weitere Lockerungen ab heute beschlossen. Für den Tennissport gilt:
Tennis draußen
· Höchstens 10 Personen. (Trainer zählen nicht mit, wenn sie nicht aktiv eingreifen)
· Gruppen von bis zu 20 Kindern oder Jugendlichen mit einem Alter bis zu 18 Jahren und mit höchstens zwei Trainern (ohne Testpflicht).
· In beiden Fällen ist das Unterschreiten des Mindestabstandes möglich.
· Eine Aufnahme der Kontaktdaten muss erfolgen.
Tennis drinnen
Die Ausübung von Sport in geschlossenen Räumen ist mit bis zu 10 Personen oder in Gruppen mit bis zu 20 Kindern und Jugendlichen sowie zwei Trainern möglich.
Umkleiden und Duschen
Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen.
Liebe Mitglieder, liebe Tennisspieler, 12.05.2021
es gibt erfreulich neue, positive Regelungen zum Trainings- und Spielbetrieb. Bei einer 7 Tage-Inzidenz unter 100, wie wir sie aktuell im Landkreis Hildesheim haben, kommt diese zur Anwendung.
TRAINING:
TENNISSPIEL:
Alle weiteren Vorsichtsmaßnahmen haben weiterhin ihre Gültigkeit, Abstand halten, desinfizieren, ... usw. Das Vereinsheim, auch Umkleideräume- und Duschen sind weiterhin tabu. Die oben genannten Lockerungen haben nur Gültigkeit auf den Spielflächen. Bitte haltet euch an diese Regeln und geht hiermit ehrlich in Selbstverantwortung um.